Anforderung eines Anwenders: Das Einrechnen von Linienpunkten im Anschluss an die Ausgleichung ist eine Forderung aus den Fachvorschriften (VVLiegVerm Pkt. 6.5.6), die bisher nur durch Manipulation der Gewichte für die Ordinaten erreicht werden kann. Aus Erfahrungen im Umgang mit Kafka hat das KVA FFO auf eine Funktion hingewiesen, die so auch in SYSTRA umgesetzt werden sollte. Dort geschieht das Einrechnen im Anschluss an die Ausgleichung. Der Bearbeiter gibt eine zulässige Abweichung vor und die betroffenen Punkte werden dann in die Linie eingerechnet. Darüber erhält man im Anschluss ein Protokoll. Dies betrifft folgende Beobachtungstypen: ML, DF und Geraden. Die Erstellung des PIN s muss dann im Anschluss erfolgen.
Antwort: Das nachträgliche Einrechnen von geeigneten Punkten nach der Ausgleichung in eine Gerade (Messungslinie, Durchfluchtung, Geradenbedingung) ist der vorherigen Annahme der seitlichen Fehlerfreiheit von Anfangs- und Endpunkt der Gerade geschuldet („Linie durch zwei Punkte“ statt „Regressionslinie“). Die Überlegenheit dieses Vorgehens ggü. dem bei der Zwangsausgleichung möglichen Zwingens aller Ordinaten bzw. Geradlinigkeiten „auf die Regressionslinie“ erschließt sich uns zunächst nicht.
Fazit: Die katasterrechtliche Bedeutung der Anforderung sollte durch die LGB geklärt werden. Technisch ist diese Einrechnung machbar.
...zurück
© technet GmbH